Ansprechpartner
Marlies Behrens (Pflegeberaterin)
Tel.: 0331-6207900
E-Mail: pflegeberatung_backschies@yahoo.com
Was sind Beratungsbesuche nach §37 Abs. 3 SGB XI?
Sie haben einen Pflegegrad und erhalten monatlich Pflegegeld? Dann sind Beratungsbesuche verpflichtend, für Sie jedoch kostenlos. Diese Besuche sind zur Überprüfung der Pflege im häuslichen Bereich eingeführt worden. Zum einen um sicherzustellen, dass der Pflegebedürftige gut gepflegt wird und die Pflegepersonen mit der Pflege nicht überfordert sind. Wir schaffen uns einen Überblick über die häusliche Situation und beraten Sie gerne zu Hilfsmitteln und weitere entlastende Möglichkeiten in der Pflege.
Wir überprüfen keinen Pflegegrad und wir Begutachten nicht, ob der Pflegegrad angemessen ist!
Ablauf:
- wir kommen zu Ihnen nach Hause
- wir führen ein Gespräch zum Verlauf der Pflege und dem Umfang der Pflegemaßnahmen. Wir geben Ihnen einen Überblick zu den Leistungen der Pflegekassen. Wir ermitteln den Bedarf an Pflegehilfsmitteln und geben Unterstützungsangebote
- Sie können natürlich gerne Fragen zur Pflege, zu Pflegetechniken und allgemeinen Leistungen der Pflegeversicherung stellen
- Die Abrechnung wird im Anschluss direkt mit Ihrer Pflegekasse erfolgen. Sie brauchen sich um gar nichts Sorgen zu machen. Sie erhalten ebenso einen Nachweis zum Beratungseinsatz für Ihre Unterlagen. Selbstverständlich ist die Beratung für Sie gebührenfrei, denn alle Kosten werden durch Ihre Pflegekasse direkt gedeckt.
- Der Beratungsbesuch dauert in der Regel 20-60 Minuten.
Wie oft müssen Beratungsbesuche durchgeführt werden?
Bei Bezug von Pflegegeld sind folgende Pflegegrade zu einem Beratungsbesuch verpflichtet:
- Pflegegrade 4 und 5: vierteljährlich (4x im Jahr)
- Pflegegrade 2 und 3: halbjährlich (2x im Jahr) Menschen mit
Menschen mit Pflegegrad 1 sind nicht verpflichtet einen Beratungsbesuch durchzuführen, haben aber die Möglichkeit, ein Gespräch in Anspruch zu nehmen.
Schulung in der häuslichen Umgebung nach § 45 SGB XI (nur Barmer und TK)
Dieses Angebot richtet sich vor allem an Sie, als pflegende Angehörige. Wir können eine Pflegeschulung in Ihrer Häuslichkeit durchführen. Das kann dann notwendig werden, wenn Sie etwa unvorbereitet einen Angehörigen zu Hause pflegen.
Wir vermitteln Ihnen individuell abgestimmte theoretische und praktische Grundlagen.
Die Beratung findet in der Wohnung der pflegebedürftigen Person statt und dauert im Regelfall 1,5 bis 2 Stunden
Folgende Inhalte könnten in Schulungen vermittelt werden (praktisch und theoretisch):
- Prinzip der aktivierenden Pflege
- Körperpflege (Wahl der Pflegemittel, Techniken der Körperpflege)
- An- und Auskleiden, besonders bei Einschränkungen, wie Lähmungen oder Spastiken
- Behandlung einer Inkontinenz (z.B. Umgang mit Vorlagen, Toilettentraining)
- Prophylaxen, etwa Druckgeschwür, Lungenentzündung, Thrombose, Ernährung, Kontrakturen, Sturz usw.
- Hebe- und Tragetechniken (z.B. aufstehen und hinlegen aus und in das Bett)
- rückenschonende Arbeitsweise
- sinnvoller Umgang mit Hilfsmitteln (etwa Badewannenlifter, Duschstuhl)
- seniorengerechte Ernährung / Ernährung mittels einer Ernährungssonde / Anreichen des Essens / Durst anregen
- Atmung, Puls, Blutdruck und Temperatur
- Umgang mit Medikamenten (Lagerung und Verabreichung)
- aktive und passive Bewegungsübungen
- Umgang mit Notfällen (Stürze, Unterzuckerung, Verschlucken usw.)
- Umgang mit Sterbenden